Brandschutztüren und Tore
Brandschutztüren, auch Feuerschutztüren genannt, dienen als vorbeugender Brandschutz und müssen immer selbstschließend sein. Sie werden verschiedenen Feuerwiderstandsklassen zugeordnet: beispielsweise T30/EI230, T60/EI260 oder auch T90/EI290 Brandschutztüren. Die Zahlen beziffern die Dauer in Minuten, die die Tür in einem genormten Brandfall mindestens standhält. Neben dem Schutz vor Feuer können Brandschutztüren je nach Nutzung und Bedarf auch rauchdicht, einbruchhemmend oder schalldicht sein.